Verschärfung des Sexualstrafrechts
„Der engagierte Einsatz der Frauen in NRW hat sich gelohnt:
Der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht wurde zusammen mit den von uns geforderten Änderungen mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet!
Das ist ein großer Erfolg für alle Frauen!“, so die Kreisvorsitzende der Frauenunion Münster.
Viele Frauen der FUNRW haben in nur 4 Wochen rund 3.500 Unterschriften für eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes gesammelt. Diese Unterschriften übergab die Landesvorsitzende der Frauen-Union NRW, Ingrid Fischbach MdB, dem zuständigen Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin. „Wir brauchten dringend einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht muss gestärkt und der Grundsatz „Nein heißt Nein“ konsequent umgesetzt werden!
Mit der Einführung des Grundtatbestandes nach dem Grundsatz: „Nein heißt Nein“ muss der Täter den Willen des Opfers fortan nicht mehr überwinden, sondern es reicht, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht hinzutreten, wie das noch der geltende Vergewaltigungsparagraf unter anderem voraussetzt.
Mit der Einführung zweier neuer Tatbestände wird die sexuelle Selbstbestimmung umfassend geschützt. Zum einen wird mit dem Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB-E) eine Handhabe geschaffen, um das sogenannte „Grapschen“ angemessen zu ahnden. Zum anderen gibt es einen Tatbestand, der Straftaten aus Gruppen erfasst. Hierbei macht sich strafbar, wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die andere Personen bedrängt und dabei Straftaten nach §§ 177 oder 184i StGB-E begeht.
Das neue Gesetz tritt wahrscheinlich nicht vor dem Herbst in Kraft. Union und SPD beschleunigten das Verfahren, auch unter dem Druck der Empörung über die Silvesterdelikte. Der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetz aber erst nach der Sommerpause, voraussichtlich am 23. September.