Frauen Union Münster zu 100 Jahre Frauenwahlrecht
Vor hundert Jahren am 30. November 1918 verankerte der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen und gewählt werden. Ihre neuen Rechte nutzten die Frauen rege – fast 90 Prozent der Frauen beteiligen sich als Wählerinnen an dieser historischen Wahl und 300 Frauen kandidierten als Abgeordnete. Seither haben Frauen in Deutschland viel erreicht.
„Doch wo stehen wir heute, 100 Jahre später?“ Mit dieser Frage beschäftige sich der Vorstand der Frauen Union in seiner letzten Sitzung. Unstreitbare Fortschritte in der politischen Partizipation täuschen bisweilen darüber hinweg, dass Frauen im Deutschen Bundestag noch immer unterrepräsentiert sind. 2017 fiel der Frauenanteil mit 30,7 Prozent auf einen Wert von vor 20 Jahren zurück. Auch in den meisten Länder- und Kommunalparlamenten ist der Frauenanteil eher rückläufig und liegt durchschnittlich bei einem Drittel.
„Die Frauen Union Münster bekräftigt daher ihre Forderung, dass der Anteil von Frauen in politischen Ämtern und vor allem Mandaten deutlich und nachhaltig zu erhöhen ist. Außerdem fordert sie den Deutschen Bundestag auf, im Zuge der für diese Wahlperiode vorgesehenen Wahlrechtsreform geeignete Maßnahmen und auch mögliche gesetzliche Regelungen zu prüfen, um eine paritätische und repräsentative Vertretung von Frauen zu gewährleisten.“ So die Vorsitzende Elke Müller in einer Erklärung.
Unterstützung erhält die Frauen Union dafür von der Bundestagsabgeordneten Sybille Benning: „Demokratie kann nur gelingen, wenn Frauen und Männer gleichermaßen teilhaben. Frauen wollen und müssen nicht nur am Wahltag ihre Stimme abgeben, sondern in unseren Parteien, den Parlamenten und der Regierung angemessen vertreten sein“.