Frauen Union der CDU Münster

Vollständige Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen hätte für NRW erhebliche Folgen für Schwangerenversorgung

Elke Müller, kommissarische Vorsitzende der Frauen Union Münster: „Seit Menschengedenken gibt es Hebammen und wenn es nach der Frauen-Union Münster geht, soll dieser Beruf auch Zukunft haben. Hebammen leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag bei der Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe und der Erhalt der Geburtshilfe sind daher von besonderer Bedeutung.“

 

 

Elke Müller kommissarische Vorsitzende FU Münster

In Deutschland muss bis zum 18. Januar 2020 die EU-Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt sein. Hiervon wird insbesondere die Hebammenausbildung betroffen sein. Durch die in das nationale Recht umzusetzende Richtlinie werden die Zugangsvoraussetzungen für die Hebammenausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulausbildung angehoben. Aus Sicht des Bundes ergibt sich hieraus die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung der Hebammenausbildung bis zum 18. September 2020.

Müller weiter: „Die vollständige Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen würde in Nordrhein-Westfalen erhebliche Folgen für die Struktur der Ausbildung mit sich bringen. Bislang wird lediglich an einer Hochschule, der Hochschule für Gesundheit in Bochum, die primärqualifizierende akademische Hebammenausbildung im Rahmen eines Modellstudiengangs angeboten. Die Frauen Union fordert, dass bei der Novelle des Hebammengesetzes auf der Bundesebene die nordrhein-westfälischen Fachschulen mit ihrer langjährigen Fachexpertise eingebunden werden. Hierdurch kann verhindert werden, dass die Ausbildungszahlen einbrechen und die flächendeckende Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen gefährdet wird.“

Um die flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigen Geburtshilfeleistungen für Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, wurde im CDU-geführten Landesgesundheitsministerium eine Projektgruppe „Strukturelle Weiterentwicklung Geburtshilfe“ eingerichtet. Aufgabe der Projektgruppe ist es u.a., Umsetzungsvorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der geburtshilflichen und hebammenhilflichen Versorgung und zur Senkung der Kaiserschnittrate zu erarbeiten.

Mit 30,9 % Kaiserschnittentbindungen war in Nordrhein-Westfalen 2016 die Kaiserschnittrate auch im Bundesländervergleich immer noch sehr hoch. Insbesondere die Vergütung für die Krankenhäuser im Zusammenhang mit einer Kaiserschnittgeburt und einer normalen Geburt standen im Zentrum der Diskussion im Landesvorstand der Frauen Union Nordrhein-Westfalen. 

Müller: „Eine Kaiserschnittgeburt wird im medizinischen Abrechnungssystem folgerichtig höher vergütet, weil das Leistungsentgelt die höheren Aufwendungen berücksichtigt. Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen tritt dafür ein, dass die normale Geburt im medizinischen Abrechnungssystem nicht schlechter gestellt wird. Dies könnte ein Beitrag dazu sein, die Kaiserschnittrate zu senken.“