Frauen Union der CDU Münster

Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag

Die Würde der Frau ist unantastbar!


„Die Silvesterereignisse in Köln und anderen Städten haben in Medien und Gesellschaft große Empörung ausgelöst. Den Worten müssen nun Taten folgen. Die Frauen Union der CDU fordert daher eine Reform des Sexualstrafrechts und einen eigenen Straftatbestand, der sexuelle Tätlichkeiten wie Grapschen unter Strafe stellt“, erklärt Gisela Sonnabend, Vorsitzende der Frauen Union Münster anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2016. Die zahlreichen Übergriffe auf Frauen haben Lücken im Strafrecht offengelegt. Für viele überraschend war, dass tätliche Übergriffe wie Grapschen derzeit nicht strafbar sind. Sonnabend: „Es ist Aufgabe des Staates, die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit ausreichend zu schützen. Ein eigener Straftatbestand „sexuelle Belästigungen“ ist daher längst überfällig. Auch das Begrabschen von Brüsten, der Griff an den Po und in den Schritt müssen strafrechtlich zu verfolgen sein.“ Auch in Bezug auf den Vergewaltigungsparagraphen muss gehandelt werden. Alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen sind unter Strafe zu stellen. Zurzeit bestehen beim geltenden § 177 StGB unakzeptable Schutzlücken. Der vorgelegte Entwurf des Bundesjustizministers reicht nicht aus. Hier brauchen wir deutliche Nachbesserungen. „Trotz aller Gleichberechtigung von Mann und Frau: In unserer Gesellschaft werden Frauen heute noch häufiger als Männer Opfer sexueller Belästigungen. Wir brauchen einen umfassenden Schutz vor sexueller Gewalt“, so die Vorsitzende der Frauen Union Münster.